Das Geschützte Marktsegment

Das „Geschützte Marktsegment (GMS)“ dient als Instrument zur Prävention von Obdachlosigkeit in Berlin. Grundlage ist ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), den Bezirksämtern von Berlin sowie der Wohnungswirtschaft.

Dabei wird ein bestimmtes jährliches Kontingent an Wohnungen der städtischen und privaten Wohnungsbaugesellschaften an Personengruppen vergeben, die auf dem Wohnungsmarkt als besonders benachteiligt gelten und akut von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind – somit auch Frauen*, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Vorrangig sollen Frauen, die bereits in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen oder Trägerwohnungen untergebracht sind, mit Wohnraum versorgt werden. Aber auch Frauen, die sich noch in der Gewaltsituation befinden, sollen Unterstützung bekommen, sich ein gewaltfreies Leben aufzubauen.

Die asap e.V-Wohnungsvermittlung ist neben den Fachstellen GMS der Berliner Bezirke berechtigt, Anträge zur Aufnahme in das GMS anzunehmen, zu prüfen und zu bewilligen.

Aufnahmekriterien für das Geschützte Marktsegment sind:

  • Akute Bedrohung oder Betroffenheit von Obdach- und Wohnungslosigkeit

  • Polizeiliche Anmeldung in Berlin seit mindestens 12 Monaten

  • Gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS)

  • Sozialpädagogische Anbindung an eine Fachstelle (Frauenhaus, Zufluchts- oder Trägerwohnung, Fachberatungsstelle oder andere soziale Einrichtungen)

  • Schulden und/oder ein Insolvenzverfahren sind keine Hindernisse für eine Antragstellung!

Hinweis: Klientinnen dürfen nur einmalig in ihrem Leben über das GMS vermittelt werden!

Hinweis: Klientinnen dürfen nur einmalig in ihrem Leben über das GMS vermittelt werden!

Das „Geschützte Marktsegment (GMS)“ dient als Instrument zur Prävention von Obdachlosigkeit in Berlin. Grundlage ist ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), den Bezirksämtern von Berlin sowie der Wohnungswirtschaft.

Dabei wird ein bestimmtes jährliches Kontingent an Wohnungen der städtischen und privaten Wohnungsbaugesellschaften an Personengruppen vergeben, die auf dem Wohnungsmarkt als besonders benachteiligt gelten und akut von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind – somit auch Frauen*, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Vorrangig sollen Frauen, die bereits in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen oder Trägerwohnungen untergebracht sind, mit Wohnraum versorgt werden. Aber auch Frauen, die sich noch in der Gewaltsituation befinden, sollen Unterstützung bekommen, sich ein gewaltfreies Leben aufzubauen.

Die asap e.V-Wohnungsvermittlung ist neben den Fachstellen GMS der Berliner Bezirke berechtigt, Anträge zur Aufnahme in das GMS anzunehmen, zu prüfen und zu bewilligen.