Was ist Häusliche Gewalt

Der Begriff häusliche Gewalt schließt viele Formen von Gewalt mit ein: Wird von häuslicher Gewalt gesprochen, so kann damit körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, soziale oder ökonomische Gewalt gemeint sein.

Das bedeutet, dass häusliche Gewalt unterschiedlich ausgeprägt sein kann und unterschiedlich aussieht: neben der körperlichen Gewalt (wie z.B. Schubsen, Treten, Schlagen) sind auch sexualisierte Gewalt sowie psychische Gewalt inbegriffen. Ständige Entwertung, Demütigung oder Einschüchterung, aber auch Kontrolle und Isolation sowie das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen können Formen häuslicher Gewalt sein.

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern ein Problem, welches aufgrund ungleicher (gesellschaftlicher) Machtverhältnisse besteht. Häusliche Gewalt ist als Form der Gewalt im Geschlechterverhältnis zu verstehen.

Sie kann definiert werden als die „Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität einer Person, welche mit der Geschlechtlichkeit des Opfers und des Täters zusammenhängen und unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird (Hagemann-White (1992): Strategien gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis. Bestandsanalyse und Perspektiven. Forschungsberichte des BIS 4. Pfaffenweiler: Centaurus. S.23).

Dieser Gewaltbegriff schließt sowohl Gewalt an Kindern als auch Gewalt gegenüber z.B. trans* Personen ein. Er beachtet die vielfältigen Beziehungskonstellationen, in denen Gewalt stattfinden kann. Menschen, die beispielsweise von Rassismus betroffen sind oder aufgrund von einer Behinderung diskriminiert werden, werden durch häusliche Gewalt zusätzlich unterdrückt. Dieses intersektionale Verständnis von Diskriminierung ist wichtig im Kampf gegen häusliche Gewalt.

Der Begriff häusliche Gewalt schließt viele Formen von Gewalt mit ein: Wird von häuslicher Gewalt gesprochen, so kann damit körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, soziale oder ökonomische Gewalt gemeint sein.

Häusliche Gewalt kann ganz unterschiedlich aussehen: neben Schubsen, Treten oder Schlagen sind auch ständige Abwertung, Demütigung oder Einschüchterung, aber auch Kontrolle und Isolation Formen häuslicher Gewalt sein.

Dieser Gewaltbegriff schließt sowohl Gewalt an Kindern als auch Gewalt gegenüber z.B. trans* Personen ein. Außerdem muss die Gewalt nicht unbedingt zu Hause stattfinden. Vielmehr meint der Begriff, dass die Gewalt von Menschen ausgeht, die uns eigentlich nahestehen – also von Partner*innen, aber auch von Freunden, Bekannten oder Eltern.

Menschen, die von Rassismus betroffen sind oder aufgrund von einer Behinderung diskriminiert werden, werden durch häusliche Gewalt zusätzlich unterdrückt. Dieses intersektionale Verständnis von Diskriminierung ist wichtig im Kampf gegen häusliche Gewalt.

Geschlechterrollen, Privilegien und stereotype Vorannahmen in unserer Gesellschaft verstärken häusliche Gewalt. Es ist keine Privatsache, sondern ein gesellschaftliches, strukturelles Problem. Daher wird es auch als Menschenrechtsverletzung verstanden und es ist auch Aufgabe des Staates, dagegen anzukämpfen. 

Domestic Abuse Intervention Project, 1983, modifizierte Darstellung durch CORA 2017 

Ohrfeigen, Schläge, Tritte, Würgen, Misshandlungen mit Gegenständen, Verbrennungen, Schussverletzungen,  Messerstiche…

Zerstörung des Selbstwertgefühls, Drohungen (z.B. mit dem Tod, mit Entführung der Kinder, mit Selbstmord), Erpressung, Psychoterror, ständige Kontrolle, Nachstellung, Verfolgung, Verweigerung von Anerkennung, Beleidigung, Demütigung, „für verrückt erklären“, Rückzug/Liebesentzug (bis das gewünschte Verhalten erreicht ist)…

jede Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, auch innerhalb von Partnerschaften, schließt sexualisierte, herablassende und demütigende Kommentare, das Erzwingen sexueller Handlungen (intimer Berührungen, Küsse usw.) oder bestimmter sexueller Praktiken ebenso wie Vergewaltigungen ein

Isolation, Kontrolle über Außenkontakte, Kontaktverbote, Einsperren, Verbot der Berufstätigkeit, Androhung von Gewalt durch andere Familienangehörige und Freunde, gezielte Gewalt gegen Haustiere als Mittel der Erpressung und Einschüchterung.

Gründe der Gewalt werden von der Tatperson nicht bei sich selbst gesucht, sonder in äußeren Umständen (z.B. Alkoholkonsum, Schwierigkeiten bei der Arbeit) oder beim Partner/der Partnerin („er/sie hat mich provoziert“). Schuld sind die anderen.

Androhung von Gewalt gegen Kinder und andere Familienangehörige, Kinder als Geiseln nehmen, bei Trennung/Scheidung Kinder als Boten und zur Kontaktherstellung zur Ex-Partnerin oder Ex-Partner benutzen.

Ausnutzen von Privilegien: Abhängigkeit von dem Partner/der Partnerin verstärken; eigene Vorteile, vorhandene Ungleichheiten, bessere Stellung/Status ausnutzen (Behinderung, Aufenthaltsstatus, Frau-Mann, Gesundheitszustand, Pflegesituation…)

Vorenthalten von Einkommen oder von Unterhalt, alleiniger Zugang und Kontrolle der Tatperson über gemeinsames Einkommen, Schulden anhäufen und auf andere abwälzen

Entscheidend ist dabei das strukturelle Machtgefälle: Das heißt, eine Person ist aufgrund ihrer gesellschaftlichen oder sozialen Stellung in der Lage, einseitig dominant zu handeln und sowohl die Regeln für die Beziehung als auch das alltägliche Leben vorzugeben.

Die Betrachtung und Identifizierung des Machtgefälles hebt die Thematik von einer Individualebene auf eine gesamtgesellschaftliche Ebene. Es geht nicht mehr nur darum, dass zwei Individuen sich streiten, sondern darum, dass in diesem Streit oder generell in der Beziehung zueinander eine Person (strukturell) mehr Macht innehat – und zwar Macht, die aus Geschlechterrollen, Privilegien und stereotypen Vorannahmen sowie der gesellschaftlichen Stellung entspringt.

Da häusliche Gewalt also ein strukturelles Problem ist, wird es auch als Menschenrechtsverletzung verstanden. Somit ist die Bekämpfung von häuslicher Gewalt keine Privatsache, sondern auch Aufgabe des Staates.